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Sparen Sie jetzt die Mehrwertsteuer auf Ihre neue Photovoltaikanlage oder Ihren Batteriespeicher in 2023

Wann entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher und wie wird das Ihre Kosten beeinflussen?

  • Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis zu 30 kWp. Wenn die Anlage auf Wohnanlagen, öffentlichen Einrichtungen oder sozialen Einrichtungen errichtet wird, darf sie auch größer sein.
  • Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung (KUR) ohne Nachteile auszuwählen

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • MwSt geschenkt auf Photovoltaik, Technik und Batteriespeicher sowie Montage
  • Wir sind seit 1994 Experte im Bereich Photovoltaik und Energietechnik
Elektrotechnik Job

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    Unterholzner Energielösungen

    Nutze jetzt den Mehrwertsteuervorteil für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

    In Deutschland wird der Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Förderung von Photovoltaikanlagen, die ab 2023 von der Mehrwertsteuer befreit werden. Ab 2023 wird zudem ein Zuschuss die Anschaffungskosten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp unterstützen. Diese Maßnahmen sind Teil der nationalen Klimaschutz und Energiepolitik und sollen dazu beitragen, die CO2Emissionen zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Privathaushalte kann sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage durch diese steuerlichen Entlastungen lohnen. Es mach also Sinn, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und die Planung für eine Anlage in Angriff zu nehmen. Für Unterstützung steht die Firma Unterholzner zur Verfügung.

    Das bieten wir

    Langjährige Erfahrung

    Seit 1994 Ihr professioneller und beständiger Experte im Bereich Energietechnik

    Beste Qualität

    Höchste Qualität, Erfahrung und Kompetenz

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    Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung!

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      Fragen und Antworten zum Nullsteuerstatz für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

      Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2023 auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden, sind von der Umsatzsteuer befreit (Nullsteuersatz). Das gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, einschließlich Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher.

      In der Regel fällt beim Einspeisen von Strom künftig keine Umsatzsteuer an. Das gilt nicht, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.

      Die Regelung des Nullsteuersatzes gilt ab dem 1. Januar 2023. Wenn die Photovoltaikanlage nur gekauft wird, aber nicht vom Verkäufer installiert wird, hängt es davon ab, wann sie vollständig geliefert wird. Wenn der Verkäufer auch die Installation übernimmt, ist das Datum der vollständigen Installation entscheidend.

      Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert oder installiert werden. Eine Rückwirkung auf bereits bestehende Anlagen ist nicht möglich.

      Wenn die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023 durchgeführt wird, ist keine Umsatzsteuer auf den Kauf der Komponenten sowie deren Installation zu zahlen.

      Ja, durch die Einspeisung von Strom wird der PV-Anlagenbetreiber als Unternehmer betrachtet und muss sich somit beim Finanzamt anmelden, wie es für alle anderen Unternehmer auch gilt.

      Nein, aufgrund des Nullsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 wird in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Daher ist es auch nicht mehr möglich, sich die Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Dies gilt jedoch nicht für Photovoltaikanlagen, die vor diesem Datum geliefert oder installiert wurden.

      Ja, Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, auch solche mit einer Leistung über 30 kW (peak), sind begünstigt.

      Ja, der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage sind begünstigt. Reinen Reparaturen ohne gleichzeitiger Lieferung von Ersatzteilen unterliegen jedoch nicht dem Nullsteuersatz.

      Ja, für Garantie- und Wartungsverträge gilt weiterhin eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

      Energielösungen Unterholzner

      Ihr erfahrener Partner für Photovoltaik seit 1994

      Als erfahrenes Unternehmen im Bereich Photovoltaik, setzt Unterholzner auf qualitativ hochwertige Produkte, um Ihnen eine zuverlässige und langlebige Anlage zu gewährleisten. Sie erhalten von Unterholzner nicht nur eine ausführliche Beratung, sondern auch ein individuelles Angebot, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist.

      Ein weiteres Highlight, Unterholzner bietet eine kostenlose und unverbindliche Beratung an, wobei sie Ihnen die steuerlichen Entlastungen, die ab 2022 und 2023 für kleinere Photovoltaikanlagen gelten, genau erklären und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu nutzen.

      Lassen Sie sich von Unterholzner dabei unterstützen, Ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun. Kontaktieren Sie die Firma Unterholzner noch heute, um Ihre individuelle Beratung zu erhalten und Ihre neue Anlage zu planen.

      Mit wenigen Klicks zum Angebot

      Schritt 1: Formular ausfüllen

      Fülle als erstes das kurze Anfrageformular aus, damit wir Dich bezüglich einer kostenfreien Beratung kontaktieren können.

      Schritt 2: Antwort erhalten

      Wir melden uns per E-Mail bei Dir und fordern evtl. noch ein paar Eckdaten bezüglich Deiner geplanten PV-Anlage an.

      Schritt 3: Angebot & Auftrag

      Nachdem wir alle Daten von Dir erhalten haben, erstellen wir Dir ein individuelles Angebot. Sobald dieses von Dir freigegeben wurde legen wir auch schon los.

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